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2011-03-17 10:17 von Redaktion
2011-10-26 11:18 von Redaktion
von Theo Westermann
Karlsruhe. Ein Insasse der Außenstelle Gießen der Vitos Klinik für Psychiatrie im hessischen Haina folgt den Anweisungen des Pflegepersonals nicht, attackiert eine Mitarbeiterin und wird von Pflegern dann in eine Isolierzelle gebracht, früher bekannt als Gummizelle. Der leitende Arzt genehmigt später diese Maßnahme. Nun klagte der Betroffene und Insasse des Maßregelvollzugs gegen die Aktion quer durch alle Instanzen – bisher erfolglos – bis hoch zum Bundesverfassungsgericht. Psychisch kranke Menschen, die straffällig geworden sind, kommen nicht in den üblichen Strafvollzug, sondern in den Maßregelvollzug.
Allerdings geht es dem Kläger nicht um das gewaltsame Einschließen an sich, sondern weil dies von Pflegern vollzogen wurde, die keine Beamten, sondern Angestellte einer GmbH sind. Laut Kläger sei diese Maßnahme rechtswidrig, „weil nur Beamte einen solchen Grundrechtseingriff anordnen und durchführen dürfen“. Bei der Klage geht es um das hessische Maßregelvollzuggesetz. Als 2007 das Gesetz geändert wurde, wurden die forensischen Kliniken in eine gemeinnützige Gesellschaft namens Vitos GmbH umgewandelt, deren Anteile teils beim Landeswohlfahrtsverband (LWV), teils bei einer weiteren GmbH liegen, die aber ebenfalls zu 100 Prozent dem LWV gehört. Das Land Hessen wiederum hat der gemeinnützigen GmbH den Maßregelvollzug übertragen, inklusive der Befugnis zu Grundrechtseingriffen. Und dies zu Recht, argumentierte der hessische Staatsminister Michael Boddenberg (CDU) gestern vor den Mitgliedern des Zweiten Senates. „Es war und ist damit keine Entstaatlichung geplant“, so der Minister, der darauf verwies, dass bis 2007 sowieso der Landeswohlfahrtsverband alle einschlägigen derartigen Einrichtungen in Hessen geführt hatte. „Auch vorher gab es also in der Regel keine Beamten, sondern Arbeiter und Angestellte des LWV.“ Weil jener aber 2007 seine sonstigen psychiatrischen Einrichtungen im Land privatisierte und die Landeskrankenhäuser in diesem Verbund bleiben sollten, folgte auch der Maßregelvollzug diesem Modell – der Landtag stimmte dem einstimmig zu. „Das Verbundkonzept hat sich bewährt, und die öffentlich-rechtliche Trägerschaft hat sich bewährt“, so der Minister. Dies sah Klägervertreter Bernhard Schroer natürlich anders, der amerikanische Verhältnisse im deutschen Strafvollzug prophezeite. „Der Staat muss einen disziplinarischen Zugriff auf alle Beschäftigten haben. Dies hat er hier nicht.“ Schließlich sei die Strafvollstreckung der schwerste Eingriff des Staates gegenüber dem Einzelnen.
Die Bedeutung des Verfahrens reicht über Hessen hinaus, dies machte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deutlich. Die durch die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen seien noch nicht abschließend geklärt, so Voßkuhle. Außerdem haben mehrere Bundesländer ihre derartigen Einrichtungen ebenfalls privatisiert. Baden-Württemberg hat nur die JVA in Offenburg teilprivatisiert, auch die Bewährungshilfe. Beides will die grün-rote Landesregierung allerdings zurücknehmen.
Die Richter sahen in ihren Nachfragen die hessische Regelung durchaus kritisch. Richter Herbert Landau fragte beispielsweise, ob Pfleger einer wirtschaftlich orientierten GmbH, die in diesem Falle im Auftrag des Staates handeln, überhaupt als „Diener zweier Herren“ eine „optimale Rechtsstaatsgewähr“ erbringen könnten. Da dränge sich „eine Spannungslage“ auf.
Quelle: BNN
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