Events

< Mai 2012 >
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      

Neue Blog Einträge

2011-05-26 14:05 von Redaktion

BBK Magazin 2/11

Weiterlesen …

2011-03-21 08:21 von Redaktion

Super Sexy CPR

Weiterlesen …

2011-03-17 10:17 von Redaktion

Netzwerk Bevölkerungsschutz Winfried Glass

Konstruktiv-kritische Begleitung des deutschen Bevölkerungsschutzsystems

Weiterlesen …

Reset Brain > News > News Reader

EuGH-Generalanwalt: Rettungsdienstliches Konzessionsmodell ist vergaberechtsfrei

2010-09-12 09:18 von Redaktion

Luxemburg – Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes, die von den Sozialversicherungsträgern vergütet werden (Konzessionsmodell), unterliegen nicht dem Vergaberecht. So jedenfalls sieht es der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Ján Mazák.

Das Fehlen einer unmittelbaren Vergütung des Rettungsdienstes durch die öffentliche Stelle, die die Dienstleistung vergeben hat, sei hinreichend, um die entsprechenden Verträge als Dienstleistungskonzession im Sinne des europäischen Rechts zu qualifizieren, so der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zum Vorlageverfahren des Oberlandesgerichts (OLG) München. Die Leistungen wären demnach nicht europaweit auszuschreiben.

Die Sozialversicherungsträger stellten ferner von der öffentlichen Stelle, die die fragliche Dienstleistung vergeben hat, hinreichend verschiedene und unabhängige Einrichtungen dar, „um die Annahme zu rechtfertigen, dass es sich um eine Vergütung des Dienstleistungserbringers ,durch Dritte‘ handelt“.

Die Frage, inwieweit das Kostendeckungsprinzip das wirtschaftliche Risiko für den Leistungserbringer senkt, sei dabei nachrangig zu beurteilen. Ob der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt, bleibt abzuwarten.

Ende April hatten die Luxemburger Richter in einer Klage das Submissionsmodell betreffend einen Verstoß gegen europäisches Vergaberecht festgestellt. In den fraglichen Fällen hatten Kommunen in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen nicht ausreichend transparent gemacht. Ein Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr lag nach Meinung des EuGH dagegen nicht vor.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt 10. September 2010

Zurück

Einen Kommentar schreiben

305 news are online.